Rechtsprechung
RG, 14.03.1932 - III 52/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Was versteht der § 261 StPO. unter richterlicher "Überzeugung"?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 66, 163
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Übrigens ist der 3. Strafsenat des Reichsgerichts in RGSt 66, 163 der erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats in RGSt 61, 202, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch der Sache nach, insofern entgegengetreten, als er die Kennzeichnung der an das subjektive Erkennen gebundenen relativen Wahrheit als höchstmögliche Wahrscheinlichkeit begrifflich schief und ungenau nennt und ausdrücklich betont, daß es an der nach § 261 StPO erforderlichen Überzeugung fehle, wenn bei dem Tatrichter auch nur der leiseste Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehe. - BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
Holzschutzmittel
Absolut sicheres Wissen - auch von Ursachenzusammenhängen - dem gegenüber das Vorliegen eines gegenteiligen Geschehens mit Sicherheit auszuschließen wäre, gibt es nicht (vgl. RGSt 61, 202, 206; RGSt 66, 163 f;… BGH GA 1954, 152; Herdegen StV 1992, 527, 530). - BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
Rechtsmittel
Ob der Schuldbeweis mit der jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Gewißheit (RGSt 66, 163; BGH NJW 1951 S 83 Nr. 23 und S 122 Nr. 16) erbracht ist, ist vielmehr eine Frage des Einzelfalles, die sich erst nach Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen beantworten läßt.
- BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56
Rechtsmittel
Anderes ergibt sich nicht aus den Entscheidungen des Reichsgerichts, auf die sich die schriftliche Revisionsbegründung beruft (RGSt 61, 202, 206; 66, 163 f). - BGH, 29.04.1955 - 2 StR 38/55
Rechtsmittel
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung (RGSt 66, 163;… BGH GA 1954, 152) und trägt den Schuldspruch. - BGH, 21.05.1953 - 3 StR 9/53
Vergehen der miteinander begangenen gleichgeschlechtlichen Unzucht
Eine Überzeugung kann auch bei höchstmöglicher Wahrscheinlichkeit ihrer Richtigkeit nicht "verlangt" werden, übrigens ist der 3. Strafsenat des Reichsgerichts in RGSt 66, 163 der erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats in RGSt 61, 202, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch der Sache nach, insofern entgegengetreten, als er die Kennzeichnung der an das subjektive Erkennen gebundenen relativen Wahrheit als höchstmögliche Wahrscheinlichkeit begrifflich schief und ungenau nennt und ausdrücklich betont, dass es an der nach § 261 StPO erforderlichen Überzeugung fehle, wenn bei dem Tatrichter auch nur der leiseste Zweifel an der Schuld des Angeklagten bestehe. - BGH, 23.10.1951 - 2 StR 487/51
Rechtsmittel
Soweit die Strafkammer hiernach den Begriff der richterlichen Überzeugung verkannt hat, liegt nicht nur ein - nicht gerügter - Verstoss gegen § 261 StPO vor, sondern auch eine sachlichrechtliche Verletzung (RGSt 66, 163). - BGH, 29.08.1958 - 5 StR 269/58
Anforderung an die Rechtmäßigkeit i.R.d. Zurückweisung eines Gesuchs der …
Erforderlich und genügend ist, daß für den Tatrichter ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können (vgl. RGSt 66, 163; BGH NJW 1951, 83 [BGH 05.12.1950 - 3 StR 27/50]; 1951, 122; 1951, 325; BGH 5 StR 6/52 vom 31. Januar 1952 = LM StPO § 261 Nr. 6). - BGH, 06.04.1951 - 2 StR 53/51
Rechtsmittel
Eine Verletzung des § 261 StPO ist dann gegeben, wenn das Urteil noch Zweifel des Gerichts erkennen lässt, dass es die volle Überzeugung gewonnen hat (RGSt 66, 163).